Mithilfe der Arbeitnehmerveranlagung (=Steuerausgleich) hat man die Möglichkeit, sich einen Teil der Lohnsteuer, die Arbeitnehmer:innen und Pensionierte monatlich bezahlen, zurückzuholen. Die Höhe der Steuergutschrift ist abhängig vom persönlichen Einkommen sowie steuerbegünstigenden Ausgaben, die während des Kalenderjahres geleistet wurden.
Durch bestimmte steuerrelevante Ausgaben kann die jährliche Steuerlast verringert werden. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein übermittelt werden.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
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